In den nächsten Wochen, werden die ersten Camros – Generation 6 bei den Händlern eintreffen. Wenn diese dann als Demofahrzeuge zur Verfügung stehen, möchte zunächst einen Probe fahren. Da die Anzahl der Fahrzeuge für das Jahr 2016 gering sein wird „ca. 2-3 Fahrzeuge pro Monat pro Händler“ kann es sein, dass ich kein Camaro mehr vor Juli bekomme. Ich habe auch kein Interesse, ein Camaro erst im September zu bekommen, da
ich diesen mit einem Saisonkennzeichen versehen werde und mir so Garantiezeit verloren geht. D.h. ich werde mir ein Camaro für 2017 bestellen.
Das bedeutet, dass mein Camaro den neuen EU Lautstärkerichtlinien unterliegen wird.
Nun habe ich bei zwei Händlern angefragt, was die mir zum Thema Auspuffanlage und Unterbodenschutz – Hohlraumversiegelung sagen können.
Dabei habe ich zwei völlig unterschiedliche Aussagen bekommen.
Der eine (die Namen lasse ich mal weg) sagte mir, dass es kein Problem ist, dass er mir, vor der Auslieferung eine eingetragene Sportauspuffanlage montiert und diese eintragen lässt.
Auch wären die Camaros, wie immer, ohne Unterbodenschutz und Hohlraumversiegelung.
Diese kann ich für ca. 300-350€ vor der Auslieferung auftragen lassen.
Von dem anderen Händler bekam ich die Info, dass die deutschen Fahrzeuge bereits
Unterbodenschutz hätten und mit einer Hohlraumversiegelung versehen wären.
Allerdings dürfte man keinerlei Veränderung ins besondere an der Auspuffanlage vornehmen. Wenn man das tun würde, dann hätte man keinen Garantieanspruch mehr.
Selbst wenn der Schaden nicht ursprünglich mit dem Umbau in Bezug stehen würde.
Auf Grund dieser gegensätzlichen Aussagen habe ich bei Cadillac Deutschland Vertrieb Camaro angerufen.
Eine sehr freundliche Dame nahm meine Frage auf und versprach mir, dass ich einen Rückruf bekomme.
Heute nun hat mich ein Herr aus Austin Texas USA angerufen.
Der gab mir folgende Info:
Es ist kein Problem, wenn man eine andere Auspuffanlage d.h. Schalldämpfer ab Kat. verbaut.
Wenn diese für den Camaro konstruiert ist und eingetragen wird hat dies keine Einfluss auf die Garantie ins besonders wenn etwas
kaputt geht, was nicht mit dem Auspuff zu tun hat z.B. eine Naht an den Ledersitzen.
Falls doch einmal etwas am Motor oder Kat kaputt gehen sollte, dann wäre es empfehlenswert, zunächst wieder die
Serien Töpfe zu montieren, bevor der Wagen zu einem autorisierten Händler gebracht wird.
Dies könnte langwierige Verhandlungen verhindern.
Noch besser wäre es, wenn man eine Auspuffanlage bei dem Händler montieren und eintragen lässt, der den Wagen verkauft.
Damit hätte man den Vorteil, bei defekten am Motor und Abgasanlage, daß der autorisierte Händler sich mit Cadillac sich auseinandersetzte muß.
Es ist "normal", daß in Deutschland eine "besser klingende" Auspuffanlage montiert wird.
Und zum Thema Unterbodenschutz - Hohlraumversiegelung.
Es kommt darauf an, wo der Camaro in den USA gebaut wird.
Fahrzeuge die aus einer Produktion aus den nördlichen USA stammen, haben einen Unterbodenschutz und eine "geringe" Hohlraumversiegelung.
Das hat den Grund, daß diese Bundesstaaten Schnee und Salz kennen.
Stammt das Fahrzeug aus den Südstaaten, wird es ohne Unterbodenschutz und Hohlraumversiegelung geliefert.
In diesen Saaten ist dies so üblich, da diese das Phänomen Schnee oder sogar Salz auf der Straße nicht kennen.
Bei einem solchen Fahrzeug sollte man einen Unterbodenschutz und Hohlraumversiegelung, vom deutschen Händler, für ca. 300€ durchführen lassen.
Auch ist es bei diesen Fahrzeugen "normal", daß am Unterboden ein wenig Flugrost durch den Schiffstransport vorhanden ist.
Diesen sollte der Händler, nach erhalt des Fahrzeuges behandeln - beseitigen.
Einen Garantieanspruch bzgl. des "normalen" Flugrost gibt es nicht.
Er würde sich sehr freuen, wenn ich mich für einen Camaro entscheiden würde und sicherte mir zu, daß Cadillac Deutschland sich bemühen wird,
daß ich mit dem Fahrzeug zufrieden bin.
Ein Kunde von mir baut Auspuffanlagen, der hat mir heute folgendes erklärt:
Zunächst ist die Aussage falsch, daß Klappenauspuffanlagen verboten werden. Die neue Vorschrift besagt, daß die Klappe nicht mehr über
einen festen Schalter im Innenraum oder über den Bordcomputer gesteuert werden darf. D.h. ab Juli werden die Klappen bei ihm über eine mobile
Fernsteuerung (wie bei einem TV) gesteuert. Es wäre dann Sinnvoll, daß man bei einer Polizeikontrolle oder bei Tüv die Fernsteuerung im Handschuhfach verschwinden läßt.
Was sich ändert ist die Lautstärkenmessmetode. Bis Juli wird die Lautstärke nur bei einer bestimmten Geschwindigkeit gemessen ca. 50km/h.
Ab Juli wird die Lautstärke bei mehreren Geschwindigkeiten gemessen. Und die Lautstärke als solches wird um 2db gesenkt.
Dies bedeutet, daß die Fahrzeuge definitiv leiser werden - halt um 2db.
Es ist weiterhin möglich, einen "schönen" Klang zu erzeugen. Die Lautstärke ist dabei nur einer der Faktoren.
Er nannte das Beispiel, wenn man mit den Fingernägeln oder Kreide über eine Schultafel kratzt. Das ist zwar nicht laut, schmerzt aber in den Ohren,
da der Ton schei.. ist.
Und zum Thema Garantie, ich soll mir einen Händler suchen, der das entsprechende Wissen hat und so auch kein Problem damit hat eine
entsprechende Auspuffanlage zu verbauen - einzutragen und für die Garantie gerade zu stehen.