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...bis zum Forumstreffen in Hohenroda





#21

RE: Falls jemand seinen NW Camaro nach dem 01.11.2014 zulassen möchte...

in Allgemeine Übersicht und Infos 03.10.2014 21:20
von Thor-ZL1 • VIP | 4.947 Beiträge

http://www.mag-mobil.de/2011/autodesign/euro-sechs-norm.html

Zitat
Tipps für den Autokauf

Da sich die Einhaltung der Euro-6-Norm in Prospekten und Kaufverträgen meist hinter einer unklaren Begrifflichkeit versteckt, wird empfohlen, folgenden Passus explizit mit aufzunehmen:
"Es wird zugesichert, dass das Fahrzeug nach Euro 6 typgeprüft und dies auch in der Fahrzeug-Zulassungsbescheinigung eingetragen ist".

Darüber hinaus müssen für die Erlangung der Euro-6-Einstufung u.a. auch Wartungs- und Reparatur-Unterlagen seitens des Fahrzeugherstellers bereit gestellt werden. Erst wenn alle Bedingungen erfüllt sind, erhält ein Fahrzeug die Euro-6-Einstufung.



Zitat
Anwendung der Normen

Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Euro-5- und Euro-6-Normen sind die Mitgliedstaaten gehalten, Typgenehmigung, Zulassung, Verkauf und Inverkehrbringen von Fahrzeugen zu verweigern, welche diese Emissionsgrenzwerte nicht erfüllen.

Eine zusätzliche Übergangsfrist von einem Jahr ist jeweils für Fahrzeuge für die Güterbeförderung (Klasse N1, Gruppen II und III, sowie Klasse N2) sowie für Fahrzeuge für besondere Zweckbestimmungen vorgesehen. Es gilt folgender Zeitplan:

Die Norm Euro 5 gilt seit dem 1. September 2009 für die Typzulassung und ab dem 1. Januar 2011 für die Zulassung und den Verkauf von neuen Fahrzeugtypen;
die Norm Euro 6 gilt ab 1. September 2014 für die Typzulassung und ab 1. Januar 2015 für die Zulassung und den Verkauf von neuen Fahrzeugtypen




sprich : erfüllt das Auto nicht die Euro 6 Norm dann wird die Zulassung verweigert werden.


Musste eben niesen.. Im Auto..
Mit Hustenbonbon im Mund..
Fahre jetzt dann mal zu Carglass
...
zuletzt bearbeitet 03.10.2014 21:25 | nach oben springen

#22

RE: Falls jemand seinen NW Camaro nach dem 01.11.2014 zulassen möchte...

in Allgemeine Übersicht und Infos 03.10.2014 21:43
von L.I. • Camaro-Infizierter | 282 Beiträge

Typischer EU-Murks. Während hier im Text der 1. Jan 2015 als Stichtag für Neuzulassungen nach EU6 genannt wird, ist es im Gesetzestext tatsächlich der 1. September 2015.
Macht auch Sinn, da i.d.R. ein Jahr zwischen Stichtag für Typprüfung und Erstzulassung liegt.

http://europa.eu/legislation_summaries/e...n/l28186_de.htm
Anwendung der Normen

Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Euro-5- und Euro-6-Normen sind die Mitgliedstaaten gehalten, Typgenehmigung, Zulassung, Verkauf und Inverkehrbringen von Fahrzeugen zu verweigern, welche diese Emissionsgrenzwerte nicht erfüllen. Eine zusätzliche Übergangsfrist von einem Jahr ist jeweils für Fahrzeuge für die Güterbeförderung (Klasse N1, Gruppen II und III, sowie Klasse N2) sowie für Fahrzeuge für besondere Zweckbestimmungen vorgesehen. Es gilt folgender Zeitplan:

Die Norm Euro 5 gilt seit dem 1. September 2009 für die Typzulassung und ab dem 1. Januar 2011 für die Zulassung und den Verkauf von neuen Fahrzeugtypen;
die Norm Euro 6 gilt ab 1. September 2014 für die Typzulassung und ab 1. Januar 2015 für die Zulassung und den Verkauf von neuen Fahrzeugtypen.



http://eur-lex.europa.eu/legal-content/D...ELEX:32007R0715

(4) Mit Wirkung vom 1. September 2014, jedoch für Fahrzeuge der Klasse N1 Gruppen II und III und Fahrzeuge der Klasse N2 mit Wirkung vom 1. September 2015, versagen die nationalen Behörden aus Gründen, die die Emissionen oder den Kraftstoffverbrauch betreffen, die EG-Typgenehmigung und die nationale Typgenehmigung für neue Fahrzeugtypen, die dieser Verordnung und ihren Durchführungsmaßnahmen nicht entsprechen, insbesondere den in Anhang I Tabelle 2 aufgeführten Euro-6-Grenzwerten.

(5) Mit Wirkung vom 1. September 2015, jedoch für Fahrzeuge der Klasse N1 Gruppen II und III und der Klasse N2 mit Wirkung vom 1. September 2016, sehen die nationalen Behörden für neue Fahrzeuge ausgestellte Übereinstimmungsbescheinigungen für die Zwecke des Artikels 7 Absatz 1 der Richtlinie 70/156/EWG als nicht mehr gültig an, wenn diese Fahrzeuge dieser Verordnung und ihren Durchführungsmaßnahmen nicht entsprechen, insbesondere den in Anhang I Tabelle 2 aufgeführten Euro-6-Grenzwerten, und verweigern aus Gründen, die die Emissionen oder den Kraftstoffverbrauch betreffen, ihre Zulassung und untersagen ihren Verkauf oder ihre Inbetriebnahme.


I'll be back..
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#23

RE: Falls jemand seinen NW Camaro nach dem 01.11.2014 zulassen möchte...

in Allgemeine Übersicht und Infos 03.10.2014 23:31
von Sonique • Walking Library | 2.954 Beiträge

Zitat von choppers im Beitrag #20
das wird ja wohl nicht nur camaros betreffen mit den abgasnormen. das wäre ja krass! stehen doch EU weit tausende neuwagen in lagern die das betreffen würde?



theoretisch ja, aber Chevrolet schreibt ja, sie nehmen von der Idee eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen Abstand, infolge des Rückzugs aus Europa. Andere Hersteller könnten also solch eine Ausnahmegenehmigung beantragen.


Aber du brauchst ein Fahrzeug, das zu dir passt: Mit Stil, eins mit Charakter. Verstehse. Ein Baby. Zum Liebhaben. Du musst es pflegen, streicheln, tanken - auch Geld reinstecken, so ein Baby will unterhalten werden. Aber dafür bleibt es vielleicht bis zum Ende deines Lebens bei Dir - dein Eigentum.
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#24

RE: Falls jemand seinen NW Camaro nach dem 01.11.2014 zulassen möchte...

in Allgemeine Übersicht und Infos 04.10.2014 13:00
von Multimaster • Golf-Schubser | 55 Beiträge

Also ehrlich gesagt bezweifele ich mitlerweile das ich meinen bestellten Camaro überhaupt noch bekomme. Er sollte ja sowieso erst 2015 geliefert werden aber ich kann mir nicht vorstellen das die für die paar Euro-Modelle noch technische Veränderungen vornehmen um die Abgasnormen zu erfüllen. Ich denke das Thema Camaro Neuwagen dürfte sich für mich halbwegs erledigt haben. Ich werde mal meinen Händler anschreiben und ihn fragen was nun genau Sache ist.


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#25

RE: Falls jemand seinen NW Camaro nach dem 01.11.2014 zulassen möchte...

in Allgemeine Übersicht und Infos 04.10.2014 13:46
von JoMo • Forengott | 1.352 Beiträge

Also mir war schon 2013 als ich meinen dicken gekauft hab klar das ab euro 6 keine zulassung mehr möglich sein wird.. ist ja auch gross und breit in der presse gestanden. Müsste eigentlich auch jedem klar sein warum !? oder. bin jedenfalls froh einen gen5 - V8 z. richtigen zeitpunkt gekauft zu haben. Wenn die es nicht hinkriegen den 2015er bzw. Gen6ab 2016 Cammaro V8 auf das Abgas niveau eines 2015er Mustangs zu bringen war es das mit nem V8 EU Modell. Ich befürchte sogar das der Import von US Modellen so teuer werden wird (Einzelabnahme mit gesondertem Abgasgutachten usw...) das es fast für "Normalos" nicht mehr zu bezahlen ist. Da lässt sich der Staat bestimmt was einfallen. um das zu erschweren.


zuletzt bearbeitet 04.10.2014 13:54 | nach oben springen

#26

RE: Falls jemand seinen NW Camaro nach dem 01.11.2014 zulassen möchte...

in Allgemeine Übersicht und Infos 04.10.2014 19:42
von Salat • Camaro-Infizierter | 458 Beiträge

Aber hat es denn kein Rundschreiben an Besitzer gegeben die vor kurzer Zeit einen neuen gekauft haben? Haben nur die Händler bescheid bekommen? Denn ich will nicht wissen wie viele von nichts wissen und dann? Nächstes Jahr? Neues Auto aber man darf es nicht fahren?
Eigentlich hätte ich mittlerweile auch einen neuen Camaro der wahrscheinlich erst im nächsten Jahr angemeldet worden wäre. Ich mag mir nicht ausmalen wie blöd ich nächstes Jahr geschaut hätte^^


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#27

RE: Falls jemand seinen NW Camaro nach dem 01.11.2014 zulassen möchte...

in Allgemeine Übersicht und Infos 06.10.2014 07:54
von Multimaster • Golf-Schubser | 55 Beiträge

Ich habe meinen Händler am Samstag wegen der Angelegenheit angeschrieben. Er hatte sich bereits wegen meines bestellten Wagens an Chevrolet Deutschland gewandt. Laut seiner Aussage geht er davon aus, dass mein Auto nioch diesen Monat geliefert wird. Grundsätzlich ist das ja gut, auf der anderen Seite jedoch großer Mist, weil ich den Wagen erst 2015 haben wollte wegen einer Bezuschussung seitens der Berufsfenossenschaft und weil es nun Winter wird und ich den Wagen in der kaltenJahreszeit überhaupt nicht fahren will. Mal schauen wie sich das entwickelt. Er will sich diese Woche nochmal melden sobald er Genaueres weiß.


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#28

RE: Falls jemand seinen NW Camaro nach dem 01.11.2014 zulassen möchte...

in Allgemeine Übersicht und Infos 06.10.2014 15:43
von JoMo • Forengott | 1.352 Beiträge

Wäre interessant zu wissen ob so mancher händler jetzt mit den Preisen anzieht . Selbst mit tageszulassung werden unsere "Bomber" ja dann was ganz seltenes hierzulande , vor allem die GEN 5 - und in Europa ! wie schon geschrieben - als wenn´s ne göttliche fügung war - bin ich froh einen zu haben. Es wäre für die, die einen bestellt haben und ihn nicht vor ende Oktober bekommen der am schlimmsten anzunehmnde "Ernstfall". oder umschwenken auf ein irgendwo beim Händler stehendes Auto. IHR WOLLT DOCH WOHL NICHT 4 ZYl. MUSTANG FAHREN - ODER ??!! Es ist wie es ist - und es ist alles Besch....


zuletzt bearbeitet 06.10.2014 15:45 | nach oben springen

#29

RE: Falls jemand seinen NW Camaro nach dem 01.11.2014 zulassen möchte...

in Allgemeine Übersicht und Infos 06.10.2014 15:57
von customkingz.de • Forums Sponsor | 5.502 Beiträge

Es wäre für Chevrolet überhaupt kein Problem eine Ausnahmegenehmigung für diese Punkte zu bekommen, dabei geht es nämlich nicht um die Abgasnorm. Die EG-VO 661/2009 regelt ganz andere Punkte, nicht die Abgasvorschriften. Das betrifft alle Hersteller von Fahrzeug die in der EU offiziell verkauft werden, deshalb betrifft es auch keine US-Modelle vom Camaro da die eine sogenannte Einzelbetriebserlaubnis bekommen und nicht unter die EG-Betriebserlaubnis des Camaro fallen.

Nun kann eigentlich jeder Hersteller ganz simpel für seine EU-Fahrzeuge mit EG-Zulassung eine Ausnahmegenehmigung beantragen, das würde auch bei der E6 Abgabsnorm noch bis Ende 2015 gehen, da es ja Fahrzeuge gibt die seit längerem auf dem Markt sind und jetzt nicht einfach anders gefertigt werden können. Das müssen z.B. auch Audi, BMW, Mercedes etc, für ihre älteren Modelle machen. Chevrolet möchte aber wohl aus einen einfachen Grund diese nicht beantragen, man wird so ganz einfach und schnell den Neuwagenbestand los, der noch bei Händlern steht die ab nächstes Jahr keine offiziellen Camaro-Händler mehr sind. Das ist schnell und effektiv, aber nicht nett. Aber auf sowas nimmt man da keine Rücksicht.

Die Euro 6 gilt ganz normal ab 01.01.2015 und nicht vorher.


CUSTOMKINGZ | PERFORMANCE GmbH

US-CARS & PARTS

IMPORT | SERVICE | TUNING


zuletzt bearbeitet 06.10.2014 16:09 | nach oben springen

#30

RE: Falls jemand seinen NW Camaro nach dem 01.11.2014 zulassen möchte...

in Allgemeine Übersicht und Infos 06.10.2014 16:01
von JoMo • Forengott | 1.352 Beiträge

Und das auch noch wahrscheinlich zu Traumpreisen - Alles ausgetragen auf den Rücken von Käufern die schon teilweise vor einem Jahr einen bestellt haben - absolute schweinerei !


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#31

RE: Falls jemand seinen NW Camaro nach dem 01.11.2014 zulassen möchte...

in Allgemeine Übersicht und Infos 06.10.2014 20:45
von commanderm • Camaro-Infizierter | 345 Beiträge

Tja da werde ich mal morgen meinen Importhändler Fragen müssen wie das mit der Zulassung aussieht, da der Wagen sicher nicht diesen Monat kommt.

Oh oh da bin ich mal gespannt.


ZL1 2015 Summit White, Recaro, Alcantara
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#32

RE: Falls jemand seinen NW Camaro nach dem 01.11.2014 zulassen möchte...

in Allgemeine Übersicht und Infos 08.10.2014 19:15
von Salat • Camaro-Infizierter | 458 Beiträge

Beim Geiger sind jetzt wohl 2015er bestellbar. Entsprechen diese der Norm?


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#33

RE: Falls jemand seinen NW Camaro nach dem 01.11.2014 zulassen möchte...

in Allgemeine Übersicht und Infos 08.10.2014 19:20
von The flying Cam-Man • VIP | 3.859 Beiträge

Der Herr Geiger wird dir sicher kein 2015er verkaufen, wenn er den nächstes Jahr nicht mehr anmelden kann...

Ich glaube das sowieso erst, wenn der Erste hier postet, dass er einen 2015 Camaro verbindlich bestellt hat !


First Crystal Red Tintcoat L99 here !

You don't have to drive a Camaro - but you'd be cooler if you did !!!
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#34

RE: Falls jemand seinen NW Camaro nach dem 01.11.2014 zulassen möchte...

in Allgemeine Übersicht und Infos 08.10.2014 20:02
von Salat • Camaro-Infizierter | 458 Beiträge

Habe es heute nur auf Autoscout gesehen bei ihm. Wundern würde mich aber nichts mehr.....
Lieferzeit 3-4 Monate......


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#35

RE: Falls jemand seinen NW Camaro nach dem 01.11.2014 zulassen möchte...

in Allgemeine Übersicht und Infos 08.10.2014 20:48
von Multimaster • Golf-Schubser | 55 Beiträge

Wenn man bei Geiger ein 2015er Modell bestellen kann, dann wird es lediglich die US-Version sein, für die ja die Anmeldefrist der EU-Bestimmung nicht greift, da diese Fahrzeuge ja über Einzelabnahmen abgenommen und somit trotzdem zugelassen werden können.


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#36

RE: Falls jemand seinen NW Camaro nach dem 01.11.2014 zulassen möchte...

in Allgemeine Übersicht und Infos 09.10.2014 06:38
von m5_proppi • VIP | 3.078 Beiträge

So ist es, beim Geiger gibts immer nur die "originalen" US Modelle, keine EU.
Daher auch keine Probleme mit der Zulassung da per Einzelabnahme.


Martin
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ex - EU Camaro LS3 Mj13
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#37

RE: Falls jemand seinen NW Camaro nach dem 01.11.2014 zulassen möchte...

in Allgemeine Übersicht und Infos 09.10.2014 08:36
von Thor-ZL1 • VIP | 4.947 Beiträge

Musste eben niesen.. Im Auto..
Mit Hustenbonbon im Mund..
Fahre jetzt dann mal zu Carglass
...
zuletzt bearbeitet 09.10.2014 09:11 | nach oben springen

#38

RE: Falls jemand seinen NW Camaro nach dem 01.11.2014 zulassen möchte...

in Allgemeine Übersicht und Infos 09.10.2014 10:40
von orangeinferno • Camaro-Süchtiger | 515 Beiträge

Zitat von m5_proppi im Beitrag #36
So ist es, beim Geiger gibts immer nur die "originalen" US Modelle, keine EU.
Daher auch keine Probleme mit der Zulassung da per Einzelabnahme.


Laut deren Webseite bieten Sie explizit das EU-Modell an. Sowohl in der Menüauswahl, als auch in den Fotos (Spiegel mit Blinker).



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#39

RE: Falls jemand seinen NW Camaro nach dem 01.11.2014 zulassen möchte...

in Allgemeine Übersicht und Infos 09.10.2014 11:14
von T-Rex • Fossil | 5.515 Beiträge

Zitat von The flying Cam-Man im Beitrag #1
(...)

Zulassungsrecht
Erstzulassung des Lagerbestandes bis spätestens 31.10.2014
Nichterfüllung der EG-Verordnung 661/2009 Allgemeine Sicherheit (GSR)

Wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass ein Teil der bisher von uns ausgelieferten Fahrzeuge nicht mehr die EG-VO 661/2009 (Allgemeine Sicherheit) erfüllen, wie sie für eine Erstzulassung ab dem 01.11.2014 erforderlich ist. Die Verordnung über allgemeine Sicherheit (General Safety Regulation, kurz GSR) enthält unter anderem gestiegene technische Anforderungen an ESP, Bremsanlage, Gangwechselanzeige, Reifendruckkontrollsystem und weitere sicherheits-relevante Fahrzeugsysteme.

(...)



Denke mal, man sollte hier nicht über Euro-6 und generelle Zulassung des MY 2015 spekulieren, sondern über die obgenannte GSR, welche fürs MY 2014 noch galt, bzw. bei welchem Chevy keine Übergangsfrist erwirken möchte. (vermutlich wirklich, damit der aktuelle Lagerbestand an 13/14ern via Tageszulassung noch in den Markt gedrückt wird).


Weg isser : ZL1, AT, Convertible, M.Y. 2013 - Summit White - 620 PS
zuletzt bearbeitet 09.10.2014 11:15 | nach oben springen

#40

RE: Falls jemand seinen NW Camaro nach dem 01.11.2014 zulassen möchte...

in Allgemeine Übersicht und Infos 09.10.2014 19:15
von commanderm • Camaro-Infizierter | 345 Beiträge

Also habe ich das jetzt richtig verstanden, dass ein Camaro Model 2015 (zB ein ZL1) aus den USA/Kanada eine Zulassung bekommt,
weil es kein EU Fahrzeug ist?


ZL1 2015 Summit White, Recaro, Alcantara
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